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Mietschulden, Hausstromrückstände: Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch
Falls Sie kein Bürgergeld beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, bei Mietschulden, Räumungsklage oder Zwangsräumung Hilfen geleistet werden.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf sonstige Sozialleistungen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme der rückständigen Kosten.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf sonstige Sozialleistungen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme der rückständigen Kosten.
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kosten
keine
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Mietschulden, Hausstromrückstände: Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch
Falls Sie kein Bürgergeld beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, bei Mietschulden, Räumungsklage oder Zwangsräumung Hilfen geleistet werden.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf sonstige Sozialleistungen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme der rückständigen Kosten.
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Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
keine
Mietschulden, Zwangsräumung, Stromrückstände, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1497/show Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558
Anke
Feldges
66
02431 85-237
anke.feldges@erkelenz.de
Viktoria
Danisch
64
02431 85-192
viktoria.danisch@erkelenz.de