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Hausnummer
Die Zuteilung einer Hausnummer obliegt dem Ordnungsamt. Die Anfrage zur Zuteilung einer Hausnummer kann formlos mit Angabe der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Hierzu sei noch erwähnt, dass es immer noch Hausbesitzer gibt, die sich ihre Hausnummer selber erteilen. Da hierdurch fehlerhafte Hausnummerierungen entstehen können, muss unter Umständen eine neue Hausnummer erteilt werden (aus katasterrechtlichen Gründen usw.). Diese Neuerteilung ist mit Kosten verbunden, die der Hauseigentümer dann selber zu tragen hat.
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Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Die Zuteilung einer Hausnummer obliegt dem Ordnungsamt. Die Anfrage zur Zuteilung einer Hausnummer kann formlos mit Angabe der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Hierzu sei noch erwähnt, dass es immer noch Hausbesitzer gibt, die sich ihre Hausnummer selber erteilen. Da hierdurch fehlerhafte Hausnummerierungen entstehen können, muss unter Umständen eine neue Hausnummer erteilt werden (aus katasterrechtlichen Gründen usw.). Diese Neuerteilung ist mit Kosten verbunden, die der Hauseigentümer dann selber zu tragen hat.
Die Erteilung der Hausnummer ist gebührenfrei.
Grundstücksnummerierung, Hausnummerierung, Rechts- und Ordnungsamt https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1477/showChristiane
Englert
40
Ulrike
Beiderbeck
42
Stefanie
Andretzky
43