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Themenbereich: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Neuer Auftrag: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Bei berechtigtem Interesse (z.B. bei Erwerb eines Grundstückes) kann bei der Bauaufsichtsbehörde erfragt werden, ob zu Lasten eines Grundstückes eine Baulast eingetragen ist. Das Auskunftsersuchen kann persönlich, telefonisch und auch schriftlich erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Gebühren erhoben werden (siehe auch Baulasten)
Bitte wenden Sie sich für mündliche oder telefonische Auskünfte an Frau Schwarz oder Frau Schwark und für schriftliche Auskünfte an Herrn Jansen.
Benötigte Unterlagen:
Formloser Antrag auf schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis mit Angabe der Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücke)
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Kein Download hinterlegt.Gebühren
Für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) erhoben.Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der nachgefragten Grundstücke und ob Baulasteintragungen vorliegen.
Kontaktdaten
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz