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Themenbereich: Erlaubnis zur Beseitigung von Niederschlagswasser
Neuer Auftrag: Erlaubnis zur Beseitigung von Niederschlagswasser
Beschreibung
Grundsätzlich besteht in Erkelenz auch für Niederschlagswasser Anschluss- und Überlassungspflicht. Soll Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert werden, ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen. Dieser Antrag ist gleichzeitig ein Antrag zur Befreiung von der Anschluss- und Überlassungspflicht. Nach Prüfung durch das Tiefbauamt, ob eine Befreiung von der Anschlusspflicht erteilt werden kann (dies ist bei Gebieten mit Trennsystem und bei nicht sickerfähigem Untergrund nicht möglich), wird der Antrag zur Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis weitergeleitet.
Wird Niederschlagswasser auf dem eigenem Grundstück dem Untergrund zugeführt und nicht in die städtische Kanalisation geleitet, entfällt für dieses die Niederschlagswassergebühr.
Weitere Informationen können dem Merkblatt des Kreises Heinsberg entnommen werden.
Benötigte Unterlagen:
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung von Niederschlagswasser ist unter Hinzufügen der hier genannten Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beim Tiefbauamt einzureichen:
- Übersichtsplan (von M 1 : 50.000 bis 1 : 5.000)
- Lageplan (M 1 : 1.000, M 1 : 500 bzw. M 1 : 250) mit Eintragung des für die Gewässerbenutzung in Anspruch genommenen Grundstücks sowie Eintragung der Zu- und Ableitungen, Versickerungsanlage(n), Kennzeichnung der zu entwässernden Flächen
Gebühren
Für die Bearbeitung des Antrages durch die Kreisverwaltung Heinsberg fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 Euro an. Die Gebühren werden durch den Kreis erhoben.
Kontaktdaten
Tiefbauamt/ städtischer Abwasserbetrieb
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz