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Themenbereich: Ordnungswidrigkeitenverfahren
Neuer Auftrag: Ordnungswidrigkeitenverfahren
Beschreibung
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren kann auch als Bußgeldverfahren bezeichnet werden. In diesem Verfahren wird das Verhalten eines Bauherrn geahndet, der vorsätzlich oder fahrlässig öffentlich-rechtliche Vorschriften außer Acht lässt. Der § 84 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) gibt Aufschluss darüber, wann eine Ordnungswidrigkeit im Bauordnungsrecht vorliegt.
Kontaktdaten
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz