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Themenbereich: Zuschuss zur außerschulischen Jugendbildung
Neuer Auftrag: Zuschuss zur außerschulischen Jugendbildung
Beschreibung
Gefördert werden Bildungsveranstaltungen, Seminare, Lehrgänge, Kurse, Treffen, Tagungen, Gedenkstättenfahrten von freien Trägern der Jugendhilfe.
Antragsfrist:
Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
- Abendveranstaltungen mit mind. 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit:
die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen, höchstens jedoch 75 % der anerkannten Kosten, max. jedoch 5,50 EUR pro Teilnehmer. - Tagesveranstaltungen mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit:
die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen, höchstens jedoch 75 % der anerkannten Kosten, max. jedoch 8,00 EUR pro Teilnehmer. - Mehrtägige Veranstaltungen bis höchstens 8 Tage mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit: bis zu 5,50 EUR je Tag und Teilnehmer
Zuschussfähig sind Veranstaltungen mit mindestens 7 und höchstens 60 Teilnehmern. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag ohne Vordruck
- Programm mit Tageseinteilung
- Finanzierungsplan
- Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben
Gebühren
keine
Kontaktdaten
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz