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Themenbereich: Sondernutzung von Spielplätzen
Neuer Auftrag: Sondernutzung von Spielplätzen
Beschreibung
Die Sondernutzung eines Spielplatzes für verschiedene Aktivitäten muss schriftlich, unter Angabe von Telefonnummer und Adresse bei der Stadt Erkelenz beantragt werden. Es erfolgt eine schriftliche Genehmigung mit einhaltbaren Regeln, die mitzuführen ist. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, der Müll ist zu entsorgen und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
Benötigte Unterlagen:
schriftlicher Antrag (auch per E-Mail)
Downloads
Kein Download hinterlegt.Gebühren
keine
Kontaktdaten
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz