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Friedhof: Eintritt eines Sterbefalles
Der Eintritt eines Sterbefalles erfordert unumgängliche Maßnahmen. Dabei ist eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten:
- Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
- Bei einem Sterbefall im Haus sofort einen Arzt rufen, der die Todesbescheinigung ausstellt.
- Das Bestattungsunternehmen setzt sich dann mit uns in Verbindung zwecks Terminvereinbarung für die Beisetzung und die Zuteilung einer Grabstätte. Hierzu benötigt der Bestatter eine Sterbefallbescheinigung des Standesamtes, Nachweis einer bestehenden Grabstätte sowie den Bestattungsantrag.
Gerne geben wir weitere Auskunft über die Vergabe von Gräbern.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Grabart (siehe Gebührensatzung)
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Zuständige Einrichtung
Friedhofsangelegenheiten
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Der Eintritt eines Sterbefalles erfordert unumgängliche Maßnahmen. Dabei ist eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten:
- Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
- Bei einem Sterbefall im Haus sofort einen Arzt rufen, der die Todesbescheinigung ausstellt.
- Das Bestattungsunternehmen setzt sich dann mit uns in Verbindung zwecks Terminvereinbarung für die Beisetzung und die Zuteilung einer Grabstätte. Hierzu benötigt der Bestatter eine Sterbefallbescheinigung des Standesamtes, Nachweis einer bestehenden Grabstätte sowie den Bestattungsantrag.
Gerne geben wir weitere Auskunft über die Vergabe von Gräbern.
Die Gebühr richtet sich nach der Grabart (siehe Gebührensatzung)
Bestattung, Friedhofsangelegenheiten, Sterbefall https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1538/showSusanne
Grünter
335
Kristina
Jansen
335